FILME ALS ANLIEGEN
BRD 1998, 29 min
Im Auftrag des ZDF
Scheidungskriege werden immer häufiger und oft, jahrelang, immer verbissener geführt. Viele bleiben dabei psychisch und finanziell auf der Strecke. Am schlimmsten treffen die Tragödien die Kinder.
Weithin unbekannt ist eine Alternative, die die Trennung nicht zur Katastrophe werden läßt: "Mediation". Partner und ggf. auch die Kinder lösen mit Hilfe eines geschulten unparteiischen Dritten freiwillig und außergerichtlich alle anstehenden Fragen fair und gütlich.
In diesem Film stellen wir Menschen vor, die mit dem außergerichtlichen Vermittlungsverfahren gute
Erfahrungen gemacht haben - Ex-Paare, Scheidungskinder und Rechtsanwälte - und begleiten ein
Noch-Ehepaar durch die verschiedenen Phasen der Mediation.
"Für mich ist es schon schlimm, daß meine Eltern sich scheiden lassen, aber wie sie sich scheiden lassen, das finde ich okay." (Ramona, 13 Jahre)
Mediation
Ein anderer Weg im Trennungs- und Scheidungskonflikt
- MEDIATION ermöglicht, gegenseitigen Respekt zu bewahren und ohne Feindschaft auseinanderzugehen.
- MEDIATION befähigt, die gemeinsame Elternverantwortung weiter zu tragen.
- MEDIATION erspart Partnern und Kindern zermürbende Auseinandersetzungen und lange Gerichtsverfahren.
- MEDIATION senkt den anwaltlichen Gegenstandswert bzw. den gerichtlichen Streitwert und kann damit erhebliche Kosten sparen.
- MEDIATION verhilft zu Vereinbarungen, die den individuellen Bedürfnissen der Trennungsfamilie angepaßt und damit langfristig tragfähig sind.
MEDIATION erfordert in der Regel 5 bis 10 Gespräche, bei denen immer beide Partner anwesend sind. Sie verläuft in mehreren Schritten:
- Information über die Regeln der Mediation. Klärung der Mediationsbereitschaft und Abschluß eines Mediationsvertrags.
- Sammeln der zu verhandelnden Problem- und Streitpunkte und Offenlegung der Fakten und Zahlen.
- Herausarbeiten von Bedürfnissen und Lösungswünschen sowie das Zusammentragen möglicher Alternativen.
- Vorbereitung und schriftlicher Entwurf der Vereinbarung und ggf. Überprüfung durch Beratungsanwälte der Partner.
- Praktizieren, Erproben und evtl. Veränderung der Vereinbarung.
- Schriftliche Fixierung des Ergebnisses in einem Vertrag. Dieser Vertrag wird dann von den jeweiligen
Beratungsanwälten nochmals juristisch geprüft und gegebenenfalls notariell beurkundet.
Es kann sein, daß es sich nach einiger Zeit empfiehlt, die Vereinbarung zu verändern, dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände eines der Partner deutlich ändern (z.B. durch veränderte Arbeitszeiten, Wegziehen etc.)
Adressen von Mediatoren gibt es bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (Tel.: 0 64 21 / 2 50 94). Die Rechtsanwaltskammern vermitteln ebenfalls Mediatoren. Die Adressen und Telefonnummern stehen im
jeweiligen örtlichen Telefonbuch.
Lesen Sie einige Zeitungskritiken zu diesem Film:
einige Presseankündigungen vor der Ausstrahlung
Unaufdringlich (Kieler Nachrichten, 30.4.98)
Erhältlich als DVD.
Preise auf Anfrage: info@umbreit-film.de